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 Das Foto zeigt einen Karteikartenschrank aus Holz mit mehreren Schubladen. Eine der Schubladen ist geöffnet und zeigt eine Reihe von Karteikarten, die alphabetisch sortiert sind. Jede Karteikarte ist mit einem Reiter versehen, auf dem Buchstaben oder Buchstabenkombinationen wie "GJ", "GL" und "GN" stehen. Die Schubladen haben silberne Griffleisten und Beschriftungsfelder, die teilweise mit Etiketten versehen sind

Provenienzforschung

Provenienzforschung

Provenienzforschung und Restitution im Heeresgeschichtlichen Museum

Die Erforschung der Provenienz von Sammlungsobjekten, im Sinne einer Auseinandersetzung mit ihrer Herkunft und den vormaligen Besitzverhältnissen, gehört zu den Kernaufgaben jedes Museums. Ein spezifisches Feld von Provenienzforschung verdient jedoch besondere Aufmerksamkeit: die Forschung zu während der Zeit des Nationalsozialismus unrechtmäßig entzogenen Vermögenswerten.

Das Kunstrückgabegesetz

Das zunehmende Bewusstsein dafür, dass deren Rückgabe in den Jahren nach 1945 nur unvollständig erfolgte, führte im Jahr 1998 zur Verabschiedung des sogenannten „Kunstrückgabegesetzes“ (BGBl. I Nr. 181/1998; Novelle BGBl. I Nr. 117/2009). Dieses zielt darauf ab, dass Kunst- und Kulturgegenstände die aufgrund von Verfolgung- und Enteignung durch das NS-Regime in den Jahren 1933 – 1945 oder als deren Folge nach 1945 in das Eigentum des Bundes gelangten, an die ursprünglichen Eigentümer bzw. deren Rechtsnachfolger zu restituieren sind.

Im Sinne des Kunstrückgabegesetzes werden verschiedene Sachverhalte auf die Verfolgung und den Vermögensentzug während der NS-Zeit zurückgeführt und als Grundlage einer Restitution betrachtet. Neben der unmittelbaren Entziehung durch Sicherstellung und Beschlagnahme von Objekten unter Zwangsgewalt sind darunter auch alle entgeltlichen und unentgeltlichen Erwerbungen von Personen zu zählen, die der Verfolgung durch das NS-Regime ausgesetzt waren und dies auch dann, wenn die Initiative dazu von den Verfolgten selbst ausging. Ebenfalls zu restituieren sind solche Objekte, die seit 1933 im Kunsthandel angekauft wurden, jedoch zuvor aufgrund der Verfolgung durch das NS-Regime in diesen gelangt sind. Das Kunstrückgabegesetz erfasst darüber hinaus auch all jene Objekte, die nach 1945 bereits einmal restituiert, dann aber durch das Bundesdenkmalamt mit einem Ausfuhrverbot belegt worden waren und schließlich durch Widmung oder Kauf in Sammlungen des Bundes übergingen. Der Ankauf solcher Gegenstände fällt allerdings erst seit der Novellierung im Jahr 2009 unter das Kunstrückgabegesetz. 

Die Provenienzforschung

Um den mit dem Gesetz verfolgten Zweck zu erreichen, sind intensive Nachforschungen in den jeweiligen Bundesmuseen und -sammlungen, welche Bundeseigentum an Kunst- und Kulturgütern verwalten, erforderlich. Die Vertreter der jeweiligen Institutionen recherchieren daher die Herkunft fraglicher Objekte und erarbeiten im Rahmen der 1998 eingerichteten „Kommission für Provenienzforschung“ Entscheidungsgrundlagen für den im selben Jahr geschaffenen „Kunstrückgabebeirat“. Dieser spricht nach entsprechender Prüfung der Sachverhalte Empfehlungen an die zuständige Ministerin/den zuständigen Minister hinsichtlich einer Rückgabe aus.

Das HGM beteiligt sich seit 1998 an der Arbeit der Kommission für Provenienzforschung im Sinne des „Kunstrückgabegesetzes“ und konnte dabei an bereits zuvor laufende Grundlagenforschung und Recherchen hinsichtlich der Provenienz fraglicher Sammlungsobjekte anknüpfen.

Provenienzforschung und Restitutionen im HGM

Zwischen 1945 und der Verabschiedung des Kunstrückgabegesetzes waren durch das HGM bereits 22 Objekte restituiert worden, die aus direkten Entziehungsvorgängen stammten. Seit 1998 wurden im Rahmen der Kommission für Provenienzforschung 18 Dossiers und Sachverhaltsdarstellungen vorgelegt. In elf Fällen wurde eine Rückgabeempfehlung ausgesprochen, einmal gegen eine Rückgabe entschieden und in sechs Fällen keine Empfehlung abgegeben, weil eine solche nicht erforderlich war. Seit 1998 konnten auf dieser Grundlage 839 Objekte an die rechtmäßigen Eigentümer:innen übergeben werden. 42 Objekte stehen aktuell zur Restitution bereit, die erfolgen kann sobald die Erb:innen erfolgreich ermittelt sind.

Die bislang untersuchten Fälle im Überblick

Objekte aus beschlagnahmten Sammlungen:

Oskar Bondy(Beiratsbeschluss)

Emilio von Hofmannsthal (Beiratsbeschluss)

Albert Pollak

Ernst und Gisela Pollack

Alphonse von Rothschild (Beiratsbeschluss)

Franz Ruhmann

 

Objekte die nach 1945 bereits einmal restituiert wurden:

Viktor Ephrussi (Beiratsbeschluss)

Valentine Springer (Beiratsbeschluss)

Durch die Provenienzforschung konnten außerdem mehrere Objekte identifiziert werden, die als sog. „herrenloses Gut“ zu bezeichnen wären. Diese Objekte stammen nachweislich aus durch das NS-Regime entzogenem Vermögen, können jedoch keiner bestimmten und nachweisbaren Provenienz mehr zugeordnet werden. Um dennoch allfällige rechtmäßige Vorbesitzer:innen bwz. deren Erb:innen ausfindig zu machen, werden die Objekte über die betreffende Kunstdatenbank des Nationalfonds der Republik Österreich publiziert.

Kunstdatenbank des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus

Ergebnisse der österreichischen Provenienzforschung werden im „Lexikon der Österreichischen Provenienzforschung“ niederschwellig zugänglich gemacht. Das Heeresgeschichtliche Museum wirkt am Lexikon der österreichischen Provenienzforschung mit: 

Lexikon der österreichischen Provenienzforschung

Weitere Informationen zur Provenienzforschung im Rahmen des „Kunstrückgabegesetzes“:

Kommission für Provenienzforschung

 

 

 

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